Der Energieausweis dokumentiert den Energieverbrauch eines Gebäudes. Geregelt sind die Inhalte des Energieausweises in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) und in Österreich durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG). Umgesetzt wird damit die EU-Richtlinie 2010/31/EU.
Da etwa 40 Prozent der Energie in Privathaushalte fließt, möchte man mit dem Energieausweis den Energiebedarf senken. Nur noch energieeffiziente Häuser und Wohnungen sollen gut zu vermarkten sein.
Gesetzliche Grundlage des Energieausweises ist die jeweils aktuelle Fassung der Energieeinsparverordnung. Seit 01. Mai 2014 gilt die EnEV 2014, in der zum Energieausweis verschiedene Änderungen eingeführt wurden. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass der Energieausweis für ein Gebäude unter bestimmten Umständen öffentlich ausgehängt werden muss. Diese Regelung gilt zum Beispiel für größere Läden, Hotels oder auch Restaurants.
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